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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)

Die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste schafft einen Medienrahmen für das digitale Jahrzehnt Europas.

Die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) wurde von der Kommission vorgeschlagen und war Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen den beiden gesetzgebenden Organen. Das Europäische Parlament nahm einen Bericht über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste an. Der Rat nahm die überarbeitete AVMD-Richtlinie 2018 an, die das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen hat. Die Mitgliedstaaten hatten bis September 2020 die Möglichkeit, die AVMD-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen.

Was ist neu in der überarbeiteten AVMSD?

Die überarbeitete AVMSD bietet viele neue Elemente: 

  • Ein gestärktes Herkunftslandprinzip, bei dem die Vorschriften der Mitgliedstaaten klarer gelten, die Verfahren für die Ausnahmeregelungen für Fernsehveranstalter und Abrufdiensteanbieter angeglichen wurden und die Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bei Bedenken der öffentlichen Sicherheit und schwerwiegenden Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen.
  • Ausweitung bestimmter audiovisueller Vorschriften auf Videoplattformen und Social-Media-Dienste.
  • Besserer Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten in der Online-Welt, einschließlich eines verstärkten Schutzes von Video-on-Demand-Diensten.
  • Verstärkter Schutz von Fernsehen und Video-on-Demand gegen Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und öffentliche Provokation zur Begehung terroristischer Straftaten.
  • Verstärkte Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke für Abrufdienste.
  • Mehr Flexibilität in der Fernsehwerbung, so dass Rundfunkveranstalter freier wählen können, wann Anzeigen den ganzen Tag über angezeigt werden sollen. Das Gesamtlimit beträgt 20 % der Sendezeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr, wobei der gleiche Anteil während der Primetime (von 18:00 bis Mitternacht) zulässig ist.
  • Verstärkte Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor unangemessener audiovisueller kommerzieller Kommunikation. Video-Sharing-Plattformen müssen auch bestimmte Verpflichtungen für die kommerzielle Kommunikation einhalten.
  • Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden.

Hintergrund

Die Medienlandschaft hat sich in den letzten zehn Jahren dramatisch verändert. Anstatt vor dem Familienfernsehen zu sitzen, sehen Millionen Europäer nun Inhalte online auf verschiedenen mobilen Geräten. 

Die Kommission schlug im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor, die einen neuen Ansatz für die Verbreitung audiovisueller Inhalte auf Online-Plattformen vorsieht. Die aktuelle EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien.

Die Europäische Kommission organisierte eine öffentliche Konsultation, um die Ansichten aller interessierten Kreise einzuholen, wie die audiovisuelle Medienlandschaft Europas für den Zweck im digitalen Zeitalter geeignet gemacht werden kann. Das Dokument ist in allen EU-Sprachen verfügbar. 

Um weitere Herausforderungen für das Funktionieren des Binnenmarktes anzugehen, legte die Kommission im September 2022 einen Vorschlag für das Europäische Gesetz über die Medienfreiheitvor. Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Umwandlung der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), die im Rahmen der AVMD-Richtlinie eingerichtet wurde, in einen neuen Europäischen Ausschuss für Mediendienste.

Neueste Nachrichten

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  • Pressemitteilung
  • 19 Mai 2022

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Irland, Rumänien, die Slowakei und Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2018/1808) nicht umgesetzt hat, und beantragt die Verhängung finanzieller Sanktionen gemäß Artikel 260 Absatz 3 AEUV.

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  • Pressemitteilung
  • 23 September 2021

Die Europäische Kommission hat diese Woche eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Tschechien, Estland, Irland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Slowenien und die Slowakei gerichtet, weil sie es versäumt haben, Informationen über die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in nationales Recht zu übermitteln. Die neuen Vorschriften gelten für alle audiovisuellen Medien, sowohl traditionelle Fernsehsendungen als auch Abrufdienste sowie Videoplattformen. Sie zielen darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der für das digitale Zeitalter geeignet ist

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