Heutzutage können wir unsere Lieblingssendungen nicht nur im Fernsehen, sondern auch online sehen. Diese Shows unterliegen den Regeln des Binnenmarktes.
Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften über alle audiovisuellen Medien — traditionelle Fernsehsendungen und Abrufdienste.
Die letzte Überprüfung der AVMD-Richtlinie wurde 2018 durchgeführt. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen AVMD-Richtlinie zu unterstützen, hat die Kommission drei Leitlinien angenommen:
- Leitlinien für Video-Sharing-Plattformen
- Leitlinien für europäische Werke
- Leitlinien zum Umfang der Medienkompetenzberichte der Mitgliedstaaten
Ziele der EU-Koordinierung
- Bereitstellung von Regeln zur Gestaltung technologischer Entwicklungen
- Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für neu entstehende audiovisuelle Medien
- Erhaltung der kulturellen Vielfalt
- Schutz von Kindern und Verbrauchern
- Wahrung des Medienpluralismus
- Bekämpfung von Rassen- und Religionshass
- Gewährleistung der Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden
Bereiche der EU-Koordinierung
Die AVMD-Richtlinie regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen:
- Allgemeine Grundsätze
- Aufstachelung zum Hass
- Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen
- Zuständigkeitsgrundsätze
- Großveranstaltungen
- Förderung und Verbreitung europäischer Werke
- Kommerzielle Kommunikation
- Schutz von Minderjährigen
Weitere Lektüre
Berichte über gezielte Konsultationen
- Zur Berechnungsmethode für den Anteil europäischer Werke und zu den Ausnahmen bei geringem Publikum und geringem Umsatz (Artikel 13 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2010/13) – veröffentlicht am 18.6.2020
- Zur praktischen Anwendung des Kriteriums der wesentlichen Funktionalität der Definition von Videoplattformdiensten (Erwägungsgrund 5 der Richtlinie 2018/180) – veröffentlicht am 18.6.2020
Dokumente herunterladen
- AVMD-Richtlinie – 2010/13/EU – Kodifizierte Fassung (alle Sprachen)
- Berichtigung der Richtlinie 2010/13/EU (ABl. L 95 vom 15.4.2010)
- Leitlinien für die Methode zur Berechnung des Anteils europäischer Werke und der Ausnahmen für ein geringes Publikum und einen geringen Umsatz (Artikel 13 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2010/13)
- Leitlinien für die praktische Anwendung des Kriteriums der wesentlichen Funktionalität der Definition von Videoplattformdiensten (Erwägungsgrund 5 der Richtlinie (EU) 2018/1808/EU)
- Leitlinien zum Anwendungsbereich der Berichte der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz (Artikel 33a Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/1808)
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